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    Werkzeuge

    Betriebliche Umsetzungshilfen

    Gesetzliche Rahmenbedingungen

    10 Tage Freistellung jährlich für den Akutfall, sechs oder 24 Monate anteilige Lohnfortzahlung auf Darlehensbasis: Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Berufstätige mit Familien- und Pflegepflichten.

    Nähere Informationen zu den gültigen Freistellungsmöglichkeiten und Lohnersatzleistungen.

    Seit dem 1. Januar 2024 haben sich die gesetzlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter verbessert.

    Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit der kurzzeitigen und auch mehrmonatigen Freistellung von der Arbeit ausgebaut.

    Die Freistellungsmöglichkeiten im Pflegefall sind folgendermaßen geregelt:

    • 10 Tage im Akutfall einmal jährlich – mit Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von ca. 90% des Nettoentgelts, gezahlt von der Pflegekasse des/der Pflegebedürftigen
    • Bis zu sechs Monate (teilweise oder vollständige) Freistellung nach Pflegezeitgesetz mit Lohnersatz auf Darlehensbasis
    • Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz mit Lohnersatz auf Darlehensbasis

    Diese Regelungen gelten aber nur für die Pflege naher Angehöriger. Dazu gehören Großeltern, Eltern und Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner/in, Partner/in in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, die Kinder des Ehegatten oder der/des Lebenspartner/in, Schwiegerkinder und Enkelkinder, Schwager, Schwägerin und gleichgeschlechtliche/r Partner/in als „nahe Angehörige“, auch wenn keine eingetragene Lebensgemeinschaft besteht.

    Neben diesen Regelungen bestehen weitere Möglichkeiten – zum Beispiel Teilzeitarbeit (nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz) oder tarifrechtliche Regelungen, über die der Arbeitgeber oder Betriebsrat/Personalrat informiert.

    Bedarf ermitteln

    Zu Beginn steht eine Frage im Mittelpunkt: Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind eigentlich akut betroffen?

    Während über die Zahl der Mütter und Väter im Unternehmen die Personaldaten Auskunft geben, ist die Zahl der Pflegenden weitgehend unbekannt. Die reinen Daten sind allerdings nicht entscheidend für die Entwicklung von Lösungen zur besseren Vereinbarkeit – viel wichtiger ist es herauszufinden, welche Unterstützungen sich Betroffene vorstellen können und wünschen. Eine Bedarfserhebung soll über Relevanz und mögliche Themen Auskunft geben. Sie signalisiert den Mitarbeiter/innen Offenheit gegenüber dem Thema und die Bereitschaft, sie an der Entwicklung von Lösungen zu beteiligen. Mit diesem Fragebogen kann eine genaue Einschätzung der Pflegesituationen erreicht werden.

    Betriebsvereinbarung

    Viele Instrumente, die in Betrieben zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege entwickelt werden, können in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen festgehalten werden.

    So werden alle Beschäftigten über die Möglichkeiten informiert und beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen, erreichen größere Sicherheit und Planungsgenauigkeit – zum Beispiel bei befristeten Arbeitszeitreduzierungen. Hier finden Sie Bausteine für Betriebsvereinbarungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

    Werkzeuge im Überblick

    So individuell die pflegenden Beschäftigten sind, so verschieden sind auch die Instrumente in Unternehmen, die jeweils passen.

    In jedem Fall müssen Führungskräfte und Schlüsselpersonen – zum Beispiel in Betriebsräten und Personalvertretungen – über aktuelle Informationen verfügen und mögliche Instrumente kennen. Auch gehört eine offene Kommunikationskultur, bei der nicht allein die betroffenen Mitarbeiter/innen eine Bringschuld beim Ansprechen des Themas haben, unbedingt dazu.

    Checkliste für Unternehmen

    Damit Sie die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege einfacher umsetzen können, sind die wichtigsten hier in Form einer Checkliste aufgeführt

    Z.B. Was macht Ihr Unternehmen bereits hinsichtlich Arbeitszeitflexibilität, Freistellungsmöglichkeiten oder Telearbeit?

    Leitfragen für Lotsinnen und Lotsen

    Keine Pflege ist wie die andere! Wer als Lotsin/Lotse im Betrieb pflegende Angehörige unterstützen will, braucht eine gute Grundlage für die Beratung im Einzelfall.

    Die wichtigsten Leitfragen dafür haben wir hier zusammengestellt.