Alle gemeinsam. Inklusiv leben.

Miteinander statt nebeneinander: Damit Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an in Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit zusammen sein können, gibt es Anlaufstellen und Unterstützungsangebote. Welche das sind und was Menschen mit einer Behinderung selber tun können, erfahren Sie hier.

Was ist Inklusion?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN BRK) verabschiedet.

Sie fordert alle Unterzeichnerstaaten auf „ den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Wörtlich übersetzt heißt Inklusion „Zugehörigkeit“. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. Inklusion ist ein einklagbares Menschenrecht und braucht zur Umsetzung den Willen aller zum Handeln – nicht „nur“ der Menschen mit Handicap. Im Alltag müssen Hürden abgebaut werden, damit Menschen mit Behinderung uneingeschränkt und überall gleich behandelt werden und gleichermaßen teilnehmen können. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jede/r ist willkommen! Mehr dazu unter www.aktion-mensch.de.

Wo finden Menschen mit Einschränkungen Beratung und Unterstützung?

In allen Rathäusern finden sich Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung oder Beauftragte für Inklusion. Sie machen sich für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stark und sind bei Fragen persönlich ansprechbar. Sie haben einen Überblick, welche Angebote und Hilfen es für Menschen mit Einschränkungen gibt und vermitteln gerne Kontakte.

Was Sie auf jeden Fall tun sollten, wenn bei Ihnen oder einem Familienmitglied eine Behinderung vorliegt.

Lassen Sie den Grad der Behinderung (GdB) feststellen! Denn nur mit einer festgestellten Schwerbehinderung können viele Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Den Antrag bekommen Sie im Bürgerbüro in Ihrer Stadt oder können ihn hier herunterladen.

Ennepe-Ruhr-Kreis
Nebenstelle Witten

Fachbereich Soziales und Gesundheit
Hilfen für Menschen mit Behinderung

Schwanenmarkt 5-7
58452 Witten

Telefon: 02302 922201

Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises:

www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/dienstleistung

Welche Angebote gibt es für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen?
Frühförderung – für wen und wann?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind für sein Alter (0-6 Jahre) langsamer oder anders in der Entwicklung ist als andere oder wenn Sie auf mögliche Entwicklungsverzögerungen angesprochen werden, können Sie sich an eine Einrichtung zur Frühförderung wenden. Eltern erhalten hier Informationen und Beratung sowie die Kinder Förderung und therapeutische Unterstützung.

Psychologische Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche des EN-Kreises

Telefon: 02332 664025

Frühförderung Ennepetal

Frau Cordula Bauschke-Bertina

Telefon: 02333 75029

www.bauschke-bertina.de


Frühförderung Gevelsberg

AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr

Telefon: 02332 954810

www.awo-en.de/Fruehfoerderung

Inklusionsassistenz in der Schule

Eine Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) können Sie beantragen, wenn Ihr Kind einen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf im Unterricht aufweist, der nicht von Seiten der Schule gedeckt werden kann. Die Schulbegleitung wird für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung vom Sozialamt der Kreisverwaltung und für Kinder mit einer seelischen Behinderungen vom Jugendamt des jeweiligen Wohnortes bewilligt.

Allgemeine Sozialverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises

Kreishaus
Hauptstraße 92
58332 Schwelm

Herr Joel Stieglitz

Telefon: 02336 932251
E-Mail: J.Stieglitz(at)en-kreis.de

Berufliche Inklusion - wo bekomme ich Unterstützung?

Menschen mit Behinderung wollen berufliche Ziele genauso verwirklichen wie Menschen ohne Behinderung. Aber ihre Ausgangslage ist viel schwieriger. Gute Beratung kann helfen, vorhandene Fähigkeiten zu bestimmen, neue Chancen zu eröffnen und Wege aufzuzeigen.

Eine Übersicht über die Ansprechpartner erhalten Sie hier.

Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf beim Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, die berufstätig sind, sowie deren Arbeitgeber/innen.

Ennepe-Ruhr-Kreis
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Telefon: 02336 932259

Telefon: 02336 932260

Die Ansprechpartnerin beim Jobcenter Ennepe-Ruhr für die Themengebiete Inklusion, Rehabilitation und Schwerbehinderte/Vermittlung in Ausbildung und Arbeit.

Arbeitgeberservice des Jobcenters Ennepe-Ruhr

Frau Sabine Schön

Telefon: 02336 4448142
E-Mail: s.schoen(at)en-kreis.de

Der Integrationsfachdienst für den Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt Schwerbehinderte und potenzielle Arbeitgeber/-innen im Auftrag von Rehabilitationsträgern.

Integrationsfachdienst (IFD) Hagen/Ennepe-Ruhr

Telefon: 02331 91840

Die Inklusionsbeauftragte beim Ennepe-Ruhr-Kreis.

Inklusionsbeauftragte beim Ennepe-Ruhr-Kreis

Frau Patricia Riesner

Telefon: 02336 932436
E-Mail: P.Riesner(at)en-kreis.de

Mehr zum aktuellen Inklusionsprozess in der Kreisverwaltung finden Sie hier.

Beratung für Gehörlose und Ertaubte

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt Gehörlose in vielen Alltagssituation wie zum Beispiel beim Telefonieren, Post verstehen und Antworten schreiben, Termine machen, Anträge suchen und ausfüllen, Briefe schreiben, Bewerbungen schreiben, Verträge und oder Handy kündigen sowie Dolmetscher/-in suchen.
Schwerhörigen hilft die Beratungsstelle des Paritätischen bei Antragstellungen, beim Verfassen von Argumentationen, beim Telefonieren, beim Verstehen ihrer Hörkurve und der Bewältigung von anderen Alltagssituationen.

Frau Monika Terbeck

Telefon: 02302 2794773
Mobil: 0151 52277263
Telefax: 02302 2794776
E-Mail: terbeck(at)paritaet-nrw.org

Bitte immer einen Termin machen, per SMS oder FAX!

Die Paritätische
Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen

Dortmunder Straße 13
58453 Witten

Hagener Straße 26 a
58285 Gevelsberg

Talstraße 22
45525 Hattingen

www.gehoerlosenberatung-en-ha.de

Wie gehe ich mit Einschnitten, Veränderungen und Einschränkungen um?

Behinderung und gesundheitliche Einschränkungen können im Verlauf des Lebens jede/n treffen.
Erwartungsgemäß kommen Behinderungen bei Personen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor als bei jüngeren Menschen. So ist fast ein Drittel (32,4%) der Menschen 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (44,1%) gehört der Altersgruppe der 55- bis unter 75-Jährigen an. Dagegen fällt der Anteil der unter 25-Jährigen mit 3,8% gering aus. Zum allergrößten Teil – nämlich 86,4% der Fälle – wird die Behinderung durch eine Krankheit verursacht.

In jedem Alter und für (fast) jede Krankheit oder Beeinträchtigung organisieren sich Menschen in Selbsthilfegruppen. Hier ist Raum für den Austausch mit Menschen in ähnlichen Lebenslagen, hier profitieren „neue“ vom Wissen und den Informationen der älteren Gruppenmitglieder, hier lassen sich veränderte Lebenssituationen gemeinsam besser bewältigen. Die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe im Ennepe-Ruhr-Kreis (KISS) vermitteln Kontakte zu vielen bestehenden Gruppen. Sie sind behilflich bei Gruppengründungen, vertreten die Interessen der Selbsthilfe und stellen bei Bedarf Kontakte zu anderen Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen, Mediziner/-innen oder Krankenhäusern her. Wissenswertes über die Arbeit der einzelnen Gruppen erfahren Interessierte im „Selbsthilfewegweiser“ der KISS, der kostenlos hier heruntergeladen werden kann: www.enkreis.de/gesundheitsoziales/soziales/kiss-en-sued.html.

KISS Ennepe-Ruhr-Süd

Telefon: 02332 664029
E-Mail: kiss-ensued(at)en-kreis.de

KISS Hattingen / Sprockhövel

Telefon: 02324 954979
E-Mail: kiss.hattingen(at)kirche-hawi.de


KISS Witten / Wetter / Herdecke

Telefon: 02302 1559
E-Mail: kiss-witten(at)paritaet-nrw.org

TIPP: Büro für leichte Sprache

Für Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung ist die Sprache in Nachrichten oder Broschüren oft nicht gut zu verstehen. Institutionen, die Texte einfacher gestalten wollen, können sich an das Büro für leichte Sprache wenden.

Büro für leichte Sprache

Telefon: 02335 968129

Welche Rechte haben Schwerbehinderte?

Sie können ihre Arbeit nicht so schnell verlieren und bekommen mehr Urlaub. Sie müssen weniger Steuern zahlen und können früher in Rente gehen.

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