Wieder einsteigen

Das hat Tradition im Ennepe-Ruhr-Kreis: Live-Veranstaltungen, bei denen Interessierte alles fragen können, was sie beim Wiedereinstieg ins Berufsleben interessiert. Was live zurzeit nicht möglich ist, haben wir zum Hören und Nachlesen ins Netz gestellt. Mit diesen Themen: Der erste Schritt zurück. Wunsch und Realität – wie passt das zusammen? Welche Weiterbildungen gibt es und wer zahlt? Kinderbetreuung und Jobsuche – wie kriege ich das hin? Wie bewerben nach Jahren „draußen“? Dazu Wissenswertes zu Minijobs, Teilzeitausbildung und Existenzgründung und ein Tipp für längerfristige Begleitung.

Hören Sie Hinweise und Tipps von Yvonne Grün, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Hagen, spezialisiert auf die Beratung von Wiedereinsteiger*innen und Empfehlungen von Karin Kracht-Zinn, Integrationscoach im Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Eltern in der Elternzeit berät, die Leistungen vom Jobcenter bekommen. Beachten Sie außerdem das Angebot der Beratung zur beruflichen Entwicklung, das Carola Kracht von der VHS Ennepe-Ruhr-Süd vorstellt.

Erste Schritte zurück in den Beruf

Entschlossen, in den Beruf zurückzukehren? Aber viele Fragen offen? Das kennt Yvonne Grün von der Arbeitsagentur Hagen. Sie macht Frauen Mut: „Sie können auch ohne konkrete Vorstellung kommen. Wichtig ist der erste Schritt!“

Wünsche und Realität

Wer braucht mich? Was, wenn mein Berufswunsch weit von der Realität entfernt zu liegen scheint? Yvonne Grün kennt als Beraterin für Wiedereinsteiger*innen bei der Arbeitsagentur alle Bedenken und versucht immer wieder den Realitätscheck. Aber sie lässt sich auch überraschen und hat erlebt: Mit Mut und Beharrlichkeit geht oft mehr, als man denkt.

Kinderbetreuung, Jobsuche und Stellenbörsen

Und jetzt alles gleichzeitig? Kinderbetreuung organisieren, Jobsuche, gucken, was kann ich gut? Karin Kracht-Zinn vom Jobcenter lichtet den Betreuungs- Dschungel und erläutert Qualifizierungsmöglichkeiten. Yvonne Grün von der Arbeitsagentur gibt Hinweise zur Jobsuche im Internet.

Thema Bewerben und Verhandeln

Bewerben nach Jahren in Elternzeit kann stressig sein. Doch es gibt Unterstützung: Yvonne Grün und Karin Kracht-Zinn informieren über Serviceangebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters und geben Tipps für Gehaltsverhandlungen.

Weiterbildung

Es gibt allein über 300 Ausbildungsberufe in Deutschland – und stetigen Wandel. Welche Weiterbildungen sinnvoll sind, welche davon für Sie infrage kommen könnten und welche finanziellen Förderungen es gibt, erläutern Karin Kracht-Zinn für das Jobcenter und Yvonne Grün für die Arbeitsagentur.

Veränderung begleiten

Mit einer „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ lassen sich Fragen rings um berufliche Veränderungen und Entwicklungsmöglichkeiten klären: Passt der (alte) Job noch oder ist Veränderung angesagt? Was kann ich tun, um herauszufinden, welche Entwicklungsmöglichkeiten ich habe? Carola Kracht kann sich Zeit nehmen für Ihre Fragen. Sie ist Pädagogin und arbeitet in der Volkshochschule Ennepe-Ruhr Süd. Sie ist eine von mehreren Berater*innen im Kreisgebiet und erläutert, was sie für Ratsuchende tun kann.

Minijobs und Teilzeitausbildung

Taugen Minijobs für den Wiedereinstieg? Ist Teilzeitausbildung eine echte Chance – und welche Teilzeitmodelle sollte ich mir überlegen? Karin Kracht-Zinn, Jobcenter und Yvonne Grün, Arbeitsagentur, werben für mehr Flexibilität – nicht nur bei Arbeitgeber*innen.

selbstständig machen

Existenzgründung ist Männersache? Über Vorurteile, echte Hindernisse, aber auch Förderchancen informiert Yvonne Grün die Ratsuchenden bei der Arbeitsagentur. Karin Kracht-Zinn erläutert die Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters.

Jede*r kann grundsätzlich auch ohne eine konkrete Vorstellung zur Arbeitsagentur oder zum Jobcenter kommen. Wichtig ist der erste Schritt - zu entscheiden, dass es zurück in den Beruf gehen soll. Dann überlegen Sie, wo Sie stehen und wohin Sie wollen. Nehmen sie sich Zeit, Ihre gegenwärtige Situation zu beleuchten. Vor allem: Gibt es Rückhalt in der Familie? Nicht nur vom Mann, der sich an der Kinderbetreuung beteiligt. Sie brauchen beim Wiedereinstieg ein größeres Netzwerk: Kinderbetreuung in Kita oder Schule, vielleicht eine Oma für Notfälle oder gute Freunde und Nachbar*innen.

Mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter klären Sie dann Ihre Leistungsansprüche und Ihre beruflichen Chancen. Wichtig ist: Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch wenn Sie drei oder mehr Jahre aus dem Beruf raus sind. Es gibt Branchen, die sehr schnelllebig sind, in denen Sie rein fachlich gesehen eventuell viel aufholen müssen. Es gibt aber auch Kernkompetenzen über das rein Fachliche hinaus, die Sie behalten, vielleicht sogar ausgeweitet haben – als „Manager*in“ Ihrer Familie oder im Ehrenamt in Kita oder Schule zum Beispiel. Oder vielleicht haben Sie zwischenzeitlich eine Fremdsprache gelernt, die in einigen Branchen wichtig sein kann.

Die Berater*innen der Arbeitsagentur und des Jobcenters schauen sich natürlich Ihren beruflichen Werdegang an: Was haben Sie bisher gemacht? Haben Sie eine Ausbildung abgeschlossen oder gab es noch keinen beruflichen Ersteinstieg? Dann geht es um den Abgleich von Wunsch und Realität: In welche Branche möchten Sie zurück und passen dafür die Rahmenbedingungen? Vor allem die Vereinbarkeit von Kinderbetreuungs- und Arbeitszeiten kann in Branchen wie Einzelhandel oder Pflege schwierig sein. Der berufliche Wiedereinstieg ist ein Weg mit vielen kleinen Schritten.

Vor allem, wenn es um finanzielle Unterstützung durch die Ämter geht, schauen die Berater*innen – zum Beispiel bei Weiterbildungen - genauer hin: Passt ein Wunsch zum regionalen Arbeitsmarkt? Ist die Chance nach einer Weiterbildung auch einen Job zu bekommen, gut?

Zum Beispiel über eine Unterseite der Homepage der Agentur für Arbeit. Dort finden sich zu 90 Prozent die Stellen, die von Arbeitgeber*innen bei den Arbeitsagenturen gemeldet werden. Diese Jobbörse verzweigt zu diversen anderen Jobbörsen, ist also eine Art Metasuchmaschine. Es gibt sie auch als App.
Weitere digitale Netzwerke und Börsen sind zum Beispiel linkedin, stepstone und indeed.

Unbedingt auch die Karriereseiten von Unternehmen aufsuchen – vor allem die größeren bieten dort Stellen an. Wichtig ist auch, das persönliche Netzwerk analog und digital miteinzubeziehen. Je mehr Freund*innen, Bekannte, Familienmitglieder von Ihrer Jobsuche wissen, desto größer die Chance, dass Sie so von einer Stelle erfahren, die (noch) nicht öffentlich ausgeschrieben ist. Denn oft suchen Unternehmen die kostengünstigste, schnellste Alternative – auch über die eigene Belegschaft.

Sie haben das Recht, über eine Weiterbildung in der Vermittlung zu sprechen. Dabei geht es nicht unbedingt um das komplette Erlernen eines neuen Berufes, sondern auch um Fortbildungen. Berufliche Anforderungen ändern sich, das ist in Stellenanzeigen leicht zu erkennen. Arbeitsagenturen und Jobcenter prüfen vor einer finanziellen Unterstützung einer Weiterbildung, ob sich durch gezielte Maßnahmen Chancen erhöhen. Sie führen die Weiterbildungen nicht selber durch, sondern beauftragen externe Anbieter.
Bleiben Sie hartnäckig, fragen Sie nach: Was kommt für Sie infrage? Was finanziert das Jobcenter oder die Arbeitsagentur? Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen? Es zählen nicht unbedingt nur abgeschlossene Ausbildungen und Berufserfahrungsjahre, sondern auch Erziehungszeiten oder Pflegezeiten.

Grundsätzlich ist das Spektrum möglicher Weiterbildungen breit. Das Erlernen eines neuen Berufes birgt größere Herausforderungen: Oft muss eine mögliche finanzielle Unterstützung (zusätzlich zur Ausbildungsvergütung) geklärt werden, ebenso die Organisation der Kinderbetreuung.

Zwei Datenbanken der Arbeitsagentur sind wichtig:
Erstens: berufenet
Dort finden sich zu jedem Beruf in Deutschland, auch zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf, vielfältige Hintergrundinformationen: Berufsbilder, Berufswege, Ausbildung. Aber auch Aufstiegsfortbildungen und Alternativberufe, so genannte „Berufsfamilien“, die sich daraus ergeben. In den meisten Fällen auch Angaben zur Gehaltsstruktur.
Zweitens: kursnet
Eine Datenbank für Aus- und Weiterbildung, in die jeder Bildungsträger von sich aus Angebote einstellen kann. Hier sind auch regionale Angebote einsehbar. Durch eine gezielte Einschränkung der Suchfunktion ist außerdem erkennbar, welche Angebote durch die Arbeitsagentur bezahlt werden. Solche Informationen müssen im Jobcenter allerdings persönlich im Gespräch erfragt werden.

Beratung zur Beruflichen Entwicklung (kurz BBE) ist ein Beratungsangebot für Frauen und Männer, die sich aus unterschiedlichen Gründen in beruflichen Veränderungssituationen befinden - zum Beispiel Wiedereinstieg nach Familien- oder Pflegezeit, zum Beispiel der Wunsch von einem Minijob zu einer Teilzeit- oder Vollzeit-Arbeit zu wechseln. Oder weil sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen wechseln müssen oder eine neue Stelle suchen. In all diesen Veränderungssituationen kann die Beratung zur Beruflichen Entwicklung in Anspruch genommen werden, um den weiteren beruflichen Weg mit Unterstützung eines Beraters oder einer Beraterin zu besprechen. Das Beratungsangebot ist für die Ratsuchenden kostenfrei, vertraulich und ergebnisoffen und kann bis zu neun Stunden umfassen.

Grundvoraussetzung für die Beratung ist, dass man in NRW wohnt und/oder arbeitet. Man muss also zurzeit nicht zwingend erwerbstätig sein, aber man muss den Wohnsitz in NRW haben.

Wenn Ratsuchende die Beratung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie sich als erstes eine Beratungsstelle suchen, die zu finden ist auf der Homepage Weiterbildungsberatung. Im Ennepe-Ruhr-Kreis bieten diese Institutionen aktuell (10/2020) die Beratung an: die VHS Ennepe-Ruhr-Süd und die VHS Witten|Wetter|Herdecke. Dann können sie zu der entsprechenden Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, am besten telefonisch, und auch vorab klären, um welche zentralen Fragen es gehen soll. Unter Umständen wird verabredet, ob die/der Ratsuchende Unterlagen mitbringen muss. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist die Vorlage eines Personalausweises.

Auf dem weiteren Weg wird zunächst versucht zu klären, was die ratsuchende Person durch die Beratung für sich selber erreichen will. Dann folgt in der Regel eine Bestandsaufnahme der bisherigen Tätigkeiten und der formellen und informellen Kompetenzen. Im nächsten Schritt geht es um Zielvorstellungen und gewünschte Rahmenbedingungen im Beruf.

Ja. Diese Personen können sich in den BBE-Beratungsstellen über die Möglichkeiten informieren, ob oder unter welchen Bedingungen der erlernte Beruf hier ausgeübt werden kann. Wenn es aber um die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse geht, wird weitervermittelt an die dafür zuständige Fachberatung. Diese sind für den Ennepe-Ruhr-Kreis hier zu finden:
VHS Ennepe-Ruhr-Süd
VHS Witten|Wetter|Herdecke

Weitere Beratung erhalten Sie bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der für IHK Berufe zuständigen Stelle zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse nach dem Berufsqualifikationsgesetz.

Kommt darauf an. Beides ist keine Lösung auf Dauer. Praktikumsplätze suchen Sie am besten persönlich selber, denn der erste, direkte Eindruck ist wichtig. Wenn Sie es in einem Geschäft oder einer Institution versuchen, in der man Sie als Kundin oder als Ehrenamtliche schon kennt, ist es oft einfacher. Aber sprechen Sie alle an, bei denen Sie sich ein Praktikum vorstellen können. Versuchen Sie, die Suche sportlich zu sehen: Selbst wenn es nicht (sofort) klappt, bekommen Sie durch die Suche gute Eindrücke der Arbeitswelt und der Unternehmen vor Ort.

Minijobs haben keinen guten Ruf, aber es ist nicht unmöglich über einen Minijob wieder einzusteigen und es muss auch keine Sackgasse sein. Ein Beispiel: Das Jobcenter kann eine so genannte Umwandlungsprämie zahlen. Dafür gehen die Kolleg*innen vom Arbeitgeberservice des Jobcenters auf den jeweiligen Arbeitgeber zu und bieten eine Prämie, damit der Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Stelle umgewandelt wird. Diese Umwandlung kann natürlich auch passieren, wenn eine Arbeitnehmerin in ihrem Minijob besonders gut ist und der Betrieb Bedarf an mehr Arbeitsstunden hat. Dann kann jederzeit vom Minijob in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle aufgestockt werden. Dennoch gilt: Minijobs können zwar für eine Übergangszeit sinnvoll sein, sie bergen aber auch Risiken. Viele Frauen bleiben länger in Minijobs als ursprünglich geplant. Sie verringern dadurch ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, verzichten auf Einkommen und solide Rentenansprüche. Wenn dauerhaft keine Aufstockung oder Umwandlung in Sicht ist, sollten Sie über Alternativen nachdenken.

Die Grundlage sind gute Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen, Arbeitsproben (soweit möglich). Dabei unterstützen die Mitarbeiter*innen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Auch Bewerbungsgespräche lassen sich üben. Zum Jobcenter gehört das Angebot „Durchstarter“: Dort werden die Bewerbungsunterlagen bearbeitet und es kann in Rollenspielen das Verhalten im Vorstellungsgespräch geübt werden. Dazu kommen Bewerbungstrainings von Drittanbietern, die ebenfalls übers Jobcenter finanziert werden können: vom klassischen Vorstellungsgespräch im Büro über Telefonkontakte bis hin zu Skype-Interviews ist einiges dabei. Weitere Informationen gibt es beispielsweise hier und als Bewerbungstipps für Frauen bei der Arbeitsagentur.

Erstens durch Recherche, welche (Tarif)Gehälter für welche Jobs gelten. Das kann man im Internet machen beispielsweise auf der Seite der Arbeitsagentur oder der Hans-Böckler-Stiftung.

Mindestens ebenso aufschlussreich können Gespräche mit Freund*innen oder Bekannten sein, die Auskunft geben können über die in ihren Unternehmen üblichen Gehälter. Bei der eigentlichen Verhandlung ist vor allem für Frauen wichtig: nicht tiefstapeln, sondern mit einem gesunden Selbstbewusstsein in ein Gespräch gehen. Selbst wenn Sie nicht viele Berufsjahre nachweisen können oder länger aus dem Beruf ausgeschieden sind, wird es andere Kompetenzen geben, mit denen Sie werben können – zum Beispiel Ihr alltägliches Organisationstalent als Mutter oder ein Ehrenamt.

Vermeiden Sie aber auch realitätsferne Gehaltsforderungen. Als Berufs(wieder)einsteiger*in gelten entsprechende Einstufungen im Tarifvertrag. Seien Sie sich bewusst, dass sie mit länger zurückliegenden Berufsjahren als Wiedereinsteiger*in mit einem gewissen Abschlag rechnen müssen. Signalisieren Sie jedoch, dass Sie weitergehende Ambition haben, sich zum Beispiel im Unternehmen hocharbeiten wollen.

Vor allem: Dass diese Möglichkeit gesetzlich vorgesehen ist – auch wenn immer noch viele Unternehmen davon kaum etwas wissen und daher nicht anbieten. Darum der erste wichtige Tipp: Auch wenn eine Stelle nur in Vollzeit angeboten wird – bewerben Sie sich! Bevor Sie dann zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, informieren Sie sich genau über die Fakten und bringen auch Informationsmaterial für Arbeitgeber*innen mit. Ihre wichtigste Botschaft sollte dann sein: Die Ausbildungszeit im Unternehmen wird auf 75 Prozent der Regelarbeitszeit verkürzt – auf beispielsweise 6 Stunden täglich beziehungsweise 30 Stunden wöchentlich. Das sind nicht so viele Stunden weniger als bei einer Ausbildung in Vollzeit – nämlich rund neun bis zehn Stunden pro Woche. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Auch hier gilt: Einfach auf alle Stellen bewerben, die für Sie interessant sind. Und dann im Laufe eines - guten - Vorstellungsgesprächs nach Reduzierungsmöglichkeiten fragen. Weiter gilt für Sie: Teilzeit nicht zu eng auslegen. Viele Frauen denken: Mein Kind ist vormittags versorgt - ich kann nur von acht bis zwölf! Das ist der Wunsch der meisten Wiedereinsteigenden. Denken Sie in Ruhe nach: Ist das tatsächlich das einzige Zeitfenster? Als Symbol nehmen manche Berater*innen dafür einen kleinen grünen Kreis. Dort notieren sie die Wunschzeit hin, zum Beispiel Montag bis Freitag von acht bis zwölf. Dann gleichen sie diese Angaben ab mit angebotenen Stellen – und meist passen dazu nur sehr wenige Stellenangebote. Dann ziehen sie um den grünen einen weiteren, gelben Kreis. Dort notieren sie, welche zusätzlichen Zeiten möglich sein würden, wenn andere an einzelnen Nachmittagen oder vielleicht auch an einem Samstag die Kinderbetreuung mit übernehmen. Vor allem der eine oder andere Nachmittagstermin kommt so dann oft hinzu, was sich beim Abgleich mit Stellenangeboten bemerkbar machen kann. Im äußersten, roten Kreis finden sich dann die meisten Stellen, die oft allerdings eine sehr hohe Flexibilität voraussetzen. Dieser rote Kreis mag für Wiedereinsteigerinnen eine Zumutung sein – aber das kann sich in der Zukunft ändern. Es ist gut, ihn zu kennen und immer wieder mit allen zu sprechen, die Vereinbarkeit erleichtern könnten – angefangen bei den Vätern der Kinder.
Übrigens: Das Persönliche spielt auch bei Arbeitgeber*innen eine Rolle. Wenn zum Beispiel der Personalchef gerade Opa geworden ist, und beobachtet, welche Probleme seine Tochter hat, wird er sich vielleicht öffnen für Teilzeitmodelle.

Dass Sie es als Frau genauso gut können wie ein Mann! Viele Frauen starten oft vorsichtiger, in dem sie zum Beispiel zunächst freiberuflich neben der Familienarbeit oder einer Teilzeitstelle etwas Neues anfangen. Dann lässt sich mit Hilfe von Berater*innen prüfen, ob sich darauf etwas aufbauen lässt. Es gibt finanziell den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn man vorher im Arbeitslosengeldbezug war - eine Option, die man im Vermittlungsgespräch ansprechen kann. Im § 3 SGB III heißt es dazu sinngemäß: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind detailliert geregelt und sollten unbedingt mit einer Beraterin oder einem Berater besprochen werden. Wichtigste Hürde: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, der noch mindestens 150 Tage beträgt. Der Agentur für Arbeit muss außerdem die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit. Zusätzlich muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, dass eine Existenzgründung tragfähig ist. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.?

Im Jobcenter sind es in der Regel spezialisierte Personen, die sowohl zur Existenzgründung beraten als auch über finanzielle Förderung. SGB-II-Leistungen können bei einer Existenzgründung weitergezahlt werden – als so genanntes Einstiegsgeld (§16b SGB II). Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der zusätzlich zum Arbeitslosengeld II über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gezahlt werden kann. In der Regel beträgt die Förderung 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II. Das Einstiegsgeld variiert je nach Einzelfall und es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, so dass über das Einstiegsgeld das örtliche Jobcenter entscheidet. Außerdem können Arbeitslosengeld-II Empfänger*innen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachmitteln erhalten, die für die Selbständigkeit notwendig und angemessen sein müssen. Zuschüsse sind dabei auf einen Betrag von 5.000 Euro begrenzt, können aber auch in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Die Gewährung dieser Leistungen an die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit gebunden und auch hier besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Existenzgründungsberatung bieten im Ennepe-Ruhr-Kreis die SIHK (Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen), die Handwerkskammer Dortmund und die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr an.

Beginnen Sie mit der Suche, bevor es „ernst“ wird mit Job oder Ausbildung. Melden Sie Ihr Kind frühzeitig vor Kindergarteneintritt und möglichst in mehreren Einrichtungen an. Das erhöht Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz. Dies ist nicht erforderlich, wenn Ihre Kommune die Platzvergabe über ein zentrales Anmeldesystem steuert. Wichtigster Ansprechpartner ist in jedem Fall das Jugendamt. Wenn Ihr Kind über 1 Jahr alt ist, melden Sie dort formal Ihren Bedarf an und machen damit Ihren Rechtsanspruch gültig. Parallel kann es hilfreich sein, das persönliche Gespräch mit der Betreuungseinrichtung zu suchen. Wenn es schnell gehen muss, weil Sie unerwartet eine Stellenzusage bekommen haben, fragen Sie nach Notplätzen in den Kitas. Was die Anzahl der Betreuungsstunden angeht, müssen Eltern in den meisten Einrichtungen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, wie viele Stunden sie benötigen. Informieren Sie sich beim Jugendamt auch über Tagespflegeplätze.

In NRW haben die Kommunen Pflegeberatungsstellen eingerichtet. Sie sind zu finden in den jeweiligen Rathäusern (meist in Seniorenbüros) oder Verwaltungsstellen. Zu allen Fragen von Pflegegeld bis Wohnanpassung geben sie anonym und kostenlos Information und Auskunft, beraten individuell, machen Hausbesuche und begleiten mit dem so genannten „Case Management“ vor allem zu Beginn eines Pflegefalls.
Hier finden Sie die Adressen der (über-)regionalen Beratungsangebote und hier weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Sie müssen nicht in den Lebenslauf aufgenommen werden, denn sie stellen keine formalen Ausbildungs- oder Arbeitsetappen dar. Aber Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass Familienzeiten selbstbewusst als eine wichtige, wenn auch unbezahlte Leistung präsentiert werden können. Manche Eltern entscheiden sich dennoch dagegen, weil sie glauben, es so nicht bis zu einem Vorstellungsgespräch zu „schaffen“. Sie machen es von der Branche und der Unternehmenskultur abhängig. Wichtig: Formulieren Sie diese Zeiten genauso sachlich wie alle anderen Abschnitte. Zum Beispiel: Monat/Jahr – Geburt des Sohnes, der Tochter (Name); Monat/Jahr bis Monat/Jahr: Erziehungszeit.

Eine umfassende kostenlose und persönliche Beratung nicht nur beim Wiedereinstieg, sondern zu allen Fragen beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten und Veränderungen gibt es bei den Berater*innen der BBE – Beratung zur beruflichen Entwicklung. Beratungsstellen in NRW finden Sie hier.

Beratung zur Beruflichen Entwicklung ist ein Beratungsangebot für Frauen und Männer, die sich aus ganz unterschiedlichen Gründen in beruflichen Veränderungssituationen befinden. Das kann zum Beispiel Wiedereinstieg nach Familien- oder Pflegezeit sein, das kann der Wunsch sein, aus einem Minijob zu einer Teilzeit- oder Vollzeit-Arbeit zu wechseln. Es kann sein, dass man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen wechseln muss oder eine neue Stelle sucht, weil man die alte verloren hat. In all diesen Veränderungssituationen kann die Beratung zur Beruflichen Entwicklung in Anspruch genommen werden, um den weiteren beruflichen Weg mit Unterstützung einer Beraterin/eines Beraters/zu planen und zu besprechen. Dazu gibt es nur eine Grundvoraussetzung: Man muss in NRW wohnen und/oder arbeitet. Die kostenlose Beratung umfasst bis zu neun Stunden und wird im Ennepe-Ruhr-Kreis unter anderem in den Volkshochschulen angeboten. In den Entwicklungsgesprächen erhalten Sie außerdem wichtige Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildungen sowie finanzielle Unterstützung und können Ihre nächsten Schritte und die Umsetzung planen.